gemäß DGUV Information 205-023 und Vorgabe der Berufsgenossenschaften
Brandschutzhelfer sind vom Betrieb benannte und von den Berufgenossenschaften geforderte speziell ausgebildete Mitarbeiter, welche sicher sind im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen. Sie sollen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten herangezogen werden.
Kursinhalte während der Ausbildung
- Was sind Brandschutzhelfer
- Grundzüge des Brandschutzes
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Verhalten im Brandfall
- Gefahren durch Brände
- Funktion und Wirkungsweise von Löscheinrichtungen
- Üben an der Brandsimulationsanlage
Das Seminar wird speziell auf Ihren Betrieb abgestimmt. Hierzu findet vor dem Seminar ein Austausch zwischen Ihnen und unseren erfahrenen Ausbildern statt, um Gefahrenschwerpunkte im Betrieb, die betriebliche Brandschutzorganisation und weitere Besonderheiten aufzunehmen.
Zusätzlich zum Theorieunterricht üben die Teilnehmer den Einsatz von Löscheinrichtungen im realen Umfeld an einer Brandsimulationsanlage. Hier können verschiedene Brände simuliert werden. Angefangen vom klassischen Papierkorbbrand, bis hin zu Flüssigkeitsvollbränden.
Die Kursgröße sollte 15 Teilnehmer nicht übersteigen. Bei mehr als 15 Teilnehmern wird die Gruppe in den praktischen Übungen geteilt. Der zeitliche Rahmen richtet sich nach Gruppengröße.
Gesetzliche Fortbildungspflicht
Der Gesetzgeber fordert eine regelmäßige Fortbildung der Brandschutzhelfer, i.d.R. innerhalb eines Jahres. Nachzulesen im/in der
– Arbeitsschutzgesetz §10 und §12, Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention: BGV A1, §4 und §2
– Betriebssicherheitsverordnung §9, Punkt 2, Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern BGR 133, Abschnitt 5